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MdL Charlotte Quik: „Kommunen im Krs Wesel erhalten über drei Mill Euro aus dem Stärkungspaket gegen Armut “ 

27.1.2023 Land NRW (pd). Zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen und der dafür bestehenden sozialen Infrastruktur bei den Kommunen stehen im Rahmen des „Stärkungspaktes NRW – gemeinsam gegen Armut“ insgesamt rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Der Kreis Wesel und die 13 kreisangehörigen Kommunen erhalten aus diesem Unterstützungspaket über drei Millionen Euro. Schermebck ist mit 38.241 Euro dabei.
„Mit dem Stärkungspakt gegen die Armut setzen wir ein deutliches Zeichen und werden damit unserer sozialpolitischen Verantwortung gerecht“, erklärt die heimische Landtagsabgeordnete Charlotte Quik. „Ich freue mich über die Zuweisungen für unseren Heimatkreis Wesel und danke Karl-Josef Laumann als zuständigem Minister für die Umsetzung des Stärkungspaktes. Angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben und einer verstärkten Inanspruchnahme stehen Einrichtungen der kommunalen sozialen Infrastruktur vor besonderen Herausforderungen. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage werden allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen Landesleistungen gewährt. Neben den einzelnen Einrichtungen können auch Bürgerinnen und Bürger über kommunale Verfügungsfonds oder Härtefallregelungen direkt oder mittelbar unterstützt werden. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten.“

Alle Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhalten eine Unterstützungsleistung. Die Kommunen können die Unterstützungsleistungen entweder selbst verwenden und ganz oder teilweise an Dritte weitergeben – zum Beispiel an Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchen- und Moscheegemeinden, Integrationszentren und -agenturen, Verbände, Vereine und Stiftungen. Die Höhe der Zuweisung an eine Kommune ist von der jeweiligen Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden abhängig. Für die Ermittlung wurden die von IT-NRW hierzu veröffentlichten Zahlen der Mindestsicherungsquote sowie der Bevölkerungsstatistik zu Grunde gelegt.

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