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Aktionsbündnis Weidetierhaltung NRW- Ein Zusammenschluss von Weidetierhalter- und Landnutzerverbänden und -vereinen

18.11.2024 Wolfsgebiet Schermbeck (pd). Das Aktionsbündnis wurde im Oktober 2024 gegründet und ist ein Zusammenschluss von Weidetierhalter- und Landnutzerverbänden und -vereinen.
Präambel
Auch wenn den Mitgliedern bewusst ist, das die Möglichkeiten einer Landesregierung auf Bundes – und europäischer Ebene begrenzt sind, so erwarten die Haus- und Weidetierhalter Nordrhein-Westfalens eine politisch klare Positionierung ihrer Landesregierung in allen zu Gebote stehenden Gremien wie Umweltminister- oder Ministerpräsidentenkonferenz, für ein aktives Wolfsmanagement, welches auch die Entnahme auffälliger Großraubtiere beinhaltet und die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes und eine darauf aufbauende Entnahmequote beinhaltet.
Denn: Alle eint das erklärte Ziel, die Haus- und Weidetierhaltung als wesentliche Erhaltungs-, Pflege- und Nutzungsform der Grünlandregionen Nordrhein-Westfalens zu sichern.
Die Ausbreitung und der derzeitige Vollschutz des Großraubwildes gefährden die nachhaltige Bewirtschaftung des Grünlandes sowohl im landwirtschaftlichen Kontext als auch in der privaten Haltung von Haus- und Weidetieren.
Gerade die landwirtschaftliche Nutzung hochwertigen Grünlandes und die damit einhergehenden, positiven Einflüsse auf Biodiversität sowie der Arten- und Klimaschutz im Grünland, in der Kulturlandschaftspflege und das Tierwohl durch Weidehaltung stehen vor dem Aus, ebenso die Lebensqualität und die Sicherheit im ländlichen Raum für Mensch und Tier.
Hierzu streben wir einen konstruktiven Dialog mit den Entscheidungsträgern auf Landesebene an, einen Dialog, der die Schutzansprüche der landwirtschaftlichen und privaten Haus- und Weidetierhaltung und des ländlichen Raums anerkennt.

Folgenden Themenfelder stehen im Fokus:
• Schaffung eines rechtsverbindlichen Rahmens zur Euthanasierung von Haus- und Weidetieren, die einen Wolfsübergriff schwer verletzt überlebt haben, für den Fall, das kein Tierarzt verfügbar ist.
Beispielsweise Schusserlaubnis für Polizei oder Jäger.
• Analyse und Standardisierung der Prozesse nach Rissereignissen sowie die Möglichkeit, vom Land anerkannte und bezahlte Rissbeprobungen durch Tierärzte durchführen zu lassen verbunden mit anschließender Weiterleitung durch den Tierarzt an das Referenzzentrum des Bundes für Wolfsgenetik (Senckenberg), wenn kein Rissgutachter des Landes binnen eines zumut- und vertretbaren Zeitfensters (max. 4 Std. nach Meldung) verfügbar ist. Unaufgeforderte Übergabe einer B-Probe an den Geschädigten, ferner wissenschaftliche Plausibilitätsprüfung bei einem DNA Ergebnis, das andere Canide etc. als Verursacher ausweist bei Trennung in Verursacher und
Nachnutzer als plausible Annahme.
Nötigenfalls Sequenzierung des kompletten Genoms des Verursachers.
• Deutliche Verbesserung des Wolfsmonitoring, beispielsweise nach niedersächsischen Vorbild, sowie eine deutliche Beschleunigung der
Veröffentlichung der Ergebnisse von DNA Beprobungen.

  • Aufnahme der Spezies Canis Lupus in das Jagdrecht des Landes Nordrhein-Westfalen. Es muss in jedem Falle rechtsverbindlich klargestellt sein, das wolfsverursachte Schäden nicht im Rahmen des Wildschadenersatzes zu Lasten der jeweiligen Revierinhaber geht sondern im Rahmen der Ausgleichs-
    zahlungen vom Land beglichen werden.
    • Entbürokratisierung und deutliche Beschleunigung des Genehmigungsprozesses zur Förderung von freiwilligen Herdenschutzmaßnahmen. Ermöglichen einer niederschwelligen und nutzerfreundlichen Antragstellung mit zeitnaher Beratung des Antragstellers. Ebenso die Festlegung von Gebieten, in denen aufgrund von Topographie, Vegetation oder Bodenbeschaffenheit keine wolfsabweisende Zäunung
    möglich ist.
    • Gleichzeitig sollte in diesem Zuge öffentlich kommuniziert werden, das es weder einen 100%igen Schutz vor Wolfsübergriffen auf Haus- und Weidetiere gibt und das dass Ergreifen weiterer Schutzmaßnahmen durch den Tierhalter ( z.B. nächtliches Aufstallen, Errichtung von geschlossenen Ställen anstelle von Offenstall-Haltung) einen Rückschritt in der artgerechten Haus- und Weidetierhaltung darstellt und suboptimal im Hinblick auf Tierwohl und Biodiversität ist, insbesondere das hier hohes Konfliktpotential in Bio-Betrieben durch Tierwohl vs. Tierschutz vor Großraubtieren entsteht.
  • Psychische Hilfe und Beistand für von Rissereignissen Betroffene egal welchen Alters, die ihr(e) Haus- und Weidetier(e) in einem Zustand vorfinden, den es in dieser Form und Häufigkeit vor der Rückkehr der Wölfe nicht gab .
  • Mehr Schutz für von Rissereignissen Betroffene vor den Nachstellungen selbsternannter Wolfs- und Tierschützer nötigenfalls durch die Erteilung und polizeiliche Durchsetzung von Platzverweisen.
  • Solange auf europäischer bzw. Bundesebene keine zufriedenstellende Lösung für die Handhabung fleischfressender Großraubtiere gefunden ist, eine Lösung auf Landesebene auf Grundlage der bisherigen, rechtlichen Möglichkeiten - sprich: Entnahmegenehmigungen im Schadensfall auf Grundlage der momentan gültigen §§ 45 u. 45 a BNatSchG.

    Die Mitglieder des Aktionsbündnis Weidetierhaltung NRW sind:
    Bundesverband Deutscher Milchviehhalter – Landesgruppe NRW
    Bürgerforum Gahlen
    Fleischrinder Herdbuch -
    Freie Bauern – Landesgruppe NRW
    Galloway Deutschland
    LSV NRW
    Mutterkuhhalter NRW
    VDHC -
    Weidezone Deutschland-Landesgruppe NRW
    Westfälisches Pferdestammbuch

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