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Dietmar Brockes (MdL FDP): „Grundsteuerchaos muss beendet werden“

12.1.2024 Kreis Wesel (pd9: Die Festsetzung der neuer Grundsteuer sorgt weiterhin für großen Unmut, weshalb auch viele Einsprüche im Kreis Wesel erhoben worden sind. Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalens auf eine Anfrage des Niederrheinischen Landtagsabgeordneten Dietmar Brockes (FDP) hervor.
Die Grundsteuererklärung musste bis Ende Januar 2023 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Insgesamt mussten die Finanzämter Dinslaken, Kamp-Lintfort und Wesel rund 46.700, 93.600 und 42.300 neue Bescheide ausstellen, wovon bislang 43.000, 85.000 und 39.000 Bescheide ausgestellt wurden. Bei den fehlenden Grundsteuererklärungen schätzt das Finanzamt bislang lediglich die Grundsteuer, was für die Finanzämter Dinslaken, Kamp-Lintfort und Wesel rund 1.700, 4.400 und 2.100 Schätzungen sind. Die Schätzung befreit dabei allerdings nicht von der Pflicht der Abgabe einer Grundsteuererklärung.
Im Gebiet der Finanzämter Dinslaken, Kamp-Lintfort und Wesel gibt es in 6.500 (in 15,3 % der Fälle), in 12.800 (15,4%) und 4.700 (12,4%) Fällen Einsprüche zum Grundsteuerwertfeststellungsbescheid und in 3.700 (in 8,6 % der Fälle), in 7.300 (8,7%) und 2.600 (6,7%) Fällen Einsprüche zum Grundsteuermessbetragsbescheid. Zum Vergleich: Landesweit gibt es 726.000 (12,6%) Einsprüche zum Grundsteuerwertfeststellungsbescheid und 348.000 (6,2%) Einsprüche zum Grundsteuermessbetragsbescheid.
Vor dem Hintergrund der hohen Einspruchszahlen fordert der FDP-Landtagsabgeordnete Dietmar Brockes, dass „das Grundsteuerchaos umgehend sowohl im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler als auch im Sinne der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten beendet wird.“ Brockes zeigt dabei Verständnis für die Einsprüche gegen die Grundsteuerbescheide und betont gleichzeitig, dass den Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten keine Schuld träfe, da diese die Last einer verfehlten Steuerpolitik tragen müssen.
Brockes sieht vor allen Dingen den Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) in der Pflicht zu handeln: „Der Finanzminister beschäftigt sich nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit mit den rechtlichen Einwänden gegenüber seiner Neuberechnung der Grundsteuer. Da der Großteil der Einsprüche die Klärung offener Rechtsfragen betrifft, muss der Finanzminister dafür sorgen, dass Musterverfahren zugelassen werden, in denen die offenen Rechtsfragen geklärt werden können und gleichzeitig alle abhängigen Einsprüche in der Zwischenzeit ruhend stellen“.
Daneben erklärt Brockes, dass auch die noch ausstehenden Bescheide mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden müssten. „So können diese bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen bestehen und wir vermeiden weitere Einsprüche, sodass diese nicht weiter die Finanzämter lahmlegen. Bislang verschließt sich der Finanzminister Optendrenk jedoch jeder effizienten Lösung“, erklärt Brockes abschließend.

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