ANZEIGE:
Sicher und entspannt Auto fahren- egal bei welchem Wetter

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Wenn aus Reiseträumen Traumreisen werden!

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Viel Platz für Ihre Familie bietet das großzügige Reihenhaus in Schermbeck

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Neue digitale Spendenplattform der Nispa

Weiterlesen ...

Kreis Wesel: Bekanntmachung über die Jägerprüfung 2024

6.12.20223 Kreis Wesel (pd). Gem. § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung - DVO LJG-NRW) vom 31. März 2010 (in der Fassung vom 29.05.2015) gibt die Kreisverwaltung Wesel nachstehend die Termine und Orte bekannt, an denen die Jägerprüfung 2024 durchgeführt wird:

Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet am 22. April 2024, 15.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal, Raum 008, des Kreishauses Wesel, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, statt.

Das jagdliche Schießen als Teil der Jägerprüfung wird am 23. April 2024, Beginn 9.00 Uhr, auf dem Schießstand Vluynbusch, Geldernsche Str. 443 a, 47506 Neukirchen-Vluyn, stattfinden.

Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung ist für den 25. April 2024 ab 8.30 Uhr vorgesehen. Die Prüfung wird ebenfalls in den Räumen des Kreishauses Wesel, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, abgehalten.

Eine einmalige Nachprüfung für die Prüfungsteile jagdliches Schießen und mündlich-praktische Prüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden. Die genaue Terminierung erfolgt nach Abschluss der Hauptprüfung.

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens 2 Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Beizufügen sind ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Unter-gliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, der nicht älter ist als ein Jahr, und ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 sowie ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.

Anmeldeformulare können bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Wesel angefordert oder unter https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/jaegerpruefung/ (unter Downloads) abgerufen werden.

Die für die Teilnahme an der Jägerprüfung zu entrichtende Gebühr (Prüfungs- und Zulassungsgebühr) beträgt derzeit 250 Euro.

Free Joomla! template by Age Themes

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.