Schraven & Partner: Finanzverwaltung reagiert auf Corona Krise
PR Artikel
24.3.2020 Schermbeck. Nachdem die Bundesregierung die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bereits neu beschlossen hat, reagiert nun auch die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens mit schneller Hilfe.
Ab sofort ist es möglich auf Antrag die Steuervorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer zinslos um vorerst 3 Monate zu stunden bzw. eine Herabsetzung der Vorauszahlungen zu beantragen.
Ebenso hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen beschlossen, dass die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auf Antrag auf 0,00 € herabgesetzt werden kann und die bereits geleistete Zahlung erstattet wird.
Hierbei gilt es allerdings zu beachten, dass die gezahlte Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung dann nicht wie gewohnt mit der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember verrechnet wird.
Das hat zur Folge, dass mit der Umsatzsteuerzahlung für den Monat Dezember 2020 auch die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 fällig werden würde.
Bitte beachten Sie, bei all diesen Maßnahmen geht es ausschließlich darum kurzfristig Liquidität zu schaffen.
Das bedeutet, dass alle Steuerzahlungen die Sie jetzt nicht leisten mit den jeweiligen Jahreserklärungen unter Umständen wieder auf Sie zukommen.
Wenn diese Hilfsmaßnahmen für Sie in Frage kommen, zögern Sie bitte nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Hier können wir dann auch gezielt Ihre Maßnahmen besprechen und kurzfristig entsprechende Anträge stellen.
Sobald wir Kenntnis über weitere beschlossene Hilfsmaßnahmen erhalten, werden wir Sie weiter Informieren.
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Ihr Team Schraven & Partner