Zurückweisung der Beschwerde ist nicht gerechtfertigt
PM Bündnis 90/ Die Grünen
15.2.2019 Schermbeck. Mit Schreiben vom 03.02.2019 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Bochum wegen nicht
eingeleiteter Ermittlungen gegen vier Staatsanwälte in Sachen Ölpellets zurückgewiesen.