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Frist für Führerscheinumtausch verlängert- Antrag im Bürgerbüro möglich

31.1.2022 Schermbeck (pd/geg). Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine - egal ob grau, rosa oder Karte - müssen bis spätestens zum 18. Januar 2033 in den neuen, auf jeweils 15 Jahre befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei ist die Umtauschpflicht zeitlich so geregelt, dass je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheines eine Pflicht zum Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18. Januar 2033 besteht.
Die Umtauschpflicht für Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958, deren Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, wurde nun bis zum 19. Juli 2022 verlängert.

Der Umtausch kann auch zu den Öffnungszeiten im Schermbecker Bürgerbüro erfolgen und zwar montags und mittwochs zwischen 8.30 und 12 Uhr. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
Notwendige Unterlagen sind der Personalausweis, Reisepass, der bisherige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wenn der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt ist, muss eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde per Post, telefonisch oder online beantragt und an die aktuelle Führerscheinstelle geschickt werden.
Der zweiseitige Antrag kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen im Bürgerbüro ausgefüllt werden und wird zur Führerscheinstelle des Kreises Wesel weitergeleitet. Die Kosten für das Dokument betragen 25,30 Euro.

Um in der Fürherscheinstelle des Kreises Wesel ein erhöhtes Kundenaufkommen zu vermeiden, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Anträge nach Möglichkeit postalisch einzureichen. Um eine zeitnahe Antragsbearbeitung zu ermöglichen, wird darum gebeten, von einem vorzeitigen Umtausch des Führerscheins außerhalb der gesetzlich geregelten Stichtage- abzusehen.

Die entsprechenden Unterlagen sind unter www.kreis-wesel.de/de/themen/formulare-fuehrerscheinangelegenheiten (Antrag und Vorlage zur Herstellung eines Führerscheins) verfügbar. Dem Antrag müssen Kopien des aktuellen Führerscheins und eines gültigen Ausweisdokumentes sowie ein biometrisches Lichtbild beigefügt werden.

Weitere Informationen zum Thema sind zu finden unter https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/fuehrerschein-umtausch-gegen-neuen-eu-fuehrerschein/.

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