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„Ich vermiete nicht noch einmal ein Objekt an die Gemeinde“

28.4.2021 Schermbeck (geg). Dennis Wilsing ist sauer. Er hat an die Gemeinde eine Wohnung im Ort vermietet, in der eine Flüchtlingsfamilie wohnte. Durch unsachgemäßes Lüften, so beschreibt es ein unabhängiges Gutachten, sei die Wohnung derart von Schimmel befallen, dass sie schon seit vier Monaten nicht mehr bewohnbar ist.
Die dreiköpfige Familie, zu der Wilsing einen sehr guten Kontakt hat, wie er sagt, wohnt derzeit im Ecco Hotel.
Die Kosten für die Instandsetzung belaufen sich laut zweier Kostenvoranschläge auf rund 6.000 Euro. Die Versicherung der Gemeinde übernimmt den Schaden, berechnet die Erstattung aber nach dem Zeitwert der Wohnung und das sind rund 2.500 Euro.


Den Rest soll Dennis Wilsing als Vermieter aus eigener Tasche bezahlen, teilte ihm die Verwaltung mit. Das versteht er nicht. „Es sind keine Gespräche möglich, die Verwaltung beruft sich ausschließlich auf die Versicherung und damit ist der Fall für die erledigt“, erzürnt sich der junge Mann. Er sei mit Herzblut Schermbecker, seine Uroma sei Hebamme im Ort gewesen, immer habe er viel von seinem Dorf gehalten. Diese Reaktion der Verwaltung macht ihn wütend, zig emails wären hin und her gegangen, immer wieder sei seitens der Gemeinde auf die Versicherung verwiesen worden.
Grundsätzlich habe er die Wohnung für die Flüchtlingsfamilie vor knapp zwei Jahren gern zur Verfügung gestellt. Beruflich ist er selbst für die Vermietung von Wohnungen zuständig und vermietet oft auch an ausländische Mitbürger. Aufgrund dieser Erfahrung in Schermbeck aber, möchte er so schnell als möglich auch den Mietvertrag beenden, aber er wisse, dass das nicht so einfach sein wird.



Kämmerer Frank Hindricksen könne in einem laufenden Verfahren nur generalisierende Auskünfte erteilen, teilte dieser mit.
Sämtliche Haftpflichtschäden, die von einem Anspruchsteller gegenüber der Gemeinde Schermbeck als möglichen Verursacher geltend gemacht werden, meldet die Gemeinde Schermbeck ihrer zuständigen Haftpflichtversicherung, heißt es in der Stellungnahme. Diese prüfe die Anspruchsberechtigung, fordert ggfs. weitere Informationen vom Anspruchsteller oder von der Gemeinde an und fertigt ggfs. Gutachten zum entstandenen Schaden, sofern dafür ergänzend eine Notwendigkeit gesehen wird. Im Rahmen der gutachterlichen Ermittlung lässt die Versicherung einen Zeitwert z.B. für Spachtel- und Anstricharbeiten ermitteln und bringt diese in Ansatz. D.h. in solchen Fällen wird eine Gesamtnutzungsdauer der betreffenden Bauteile und unter Berücksichtigung von Vorschäden eine geschätzte Restnutzungsdauer ermittelt. Daraus ergibt sich dann ein entsprechender Zeitwert, der als prozentualer Anteil von den Neuherstellungskosten für das betreffende Bauteil gebildet wird. Dieser Zeitwert wird dem Geschädigten erstattet, da er ja den Vorteil durch die bereits abgelaufene Nutzung des Bauteils hatte.


Sofern sich ein Geschädigter mit dieser von der Versicherung im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften erachteten Verfahrensweise nicht einverstanden erklärt, hat er die Möglichkeit rechtliche Schritte einzuleiten. In diesem Fall befasst sich weiterhin die Versicherung der Gemeinde mit der aus Ihrer Sicht zu Unrecht gegenüber der Gemeinde gestellten Ansprüche und wehrt diese ggfs. im Rechtsweg ab.
Dass Dennis Wilsing nun für einen Teil des Schadens an seinem vermieteten Objekt selbst aufkommen soll, ist für ihn ein „No go“. Er sagt: “Ich muss jetzt die Gemeinde verklagen und das schmerzt“, sagt er. Ihn koste das nichts, er sei versichert, aber die Gemeinde müsste dafür Steuergelder verschwenden und trägt natürlich derzeit doppelte Unterbringungskosten für die Familie. „Muss das denn sein?“, fragt er. Er habe sich gewünscht, dass man sich zusammensetze und eine Einigung findet die für beide Parteien tragbar wäre. Eines wisse er auf jeden Fall: „Ich vermiete nicht noch einmal ein Objekt an die Gemeinde“.

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