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Öffnung des Rathauses für zwingend notwendige Termine

17.12.2020 Schermbeck. Seit Mittwochsind die verschärften Regelungen zur Ausbreitung des Coronavirus in Kraft getreten.

Leitlinie ist dabei, die Anzahl sozialer Kontakte in den kommenden Wochen auf ein Minimum zu reduzieren.

Ab sofort besteht daher nur noch die Möglichkeit für zwingend notwendige Anliegen, Termine mit Rathausmitarbeitern zu vereinbaren. Ein Zutritt ohne vorherige telefonische Terminabsprache ( Tel. 02853/9100 oder direkt beim Mitarbeiter) ist nicht möglich. Bei der Wahrnehmung der Termine vor Ort ist der Zutritt in das Rathaus ausschließlich einzeln gestattet. Ferner kann der Zutritt nur erfolgen, wenn mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel die Hände desinfiziert und mindestens eine sogenannte Alltagsmaske getragen werden.

Um die Kontakte weiterhin auf ein unerlässliches Maß zu reduzieren, sollen vorrangig die alternativen Kommunikationswege ausgeschöpft werden. So können beispielsweise während der Covid-19-Pandemie Führungszeugnisse und Fischereischeine postalisch beantragt werden, Antragsformulare auf Gewährung von Sozialleistungen werden zugesandt.

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