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Der Wolf, das Lamm, Murks: Wie dreist muss die Wölfin GW954f noch werden?

30.10.2020 Land NRW. Der SPD Abgeordnete Rene` Schneider richtet eine "Kleine Anfrage" an das Land NRW und findet kritische Worte, denn die Landesregierung lasse klare Linien beim Umgang mit Wolf GW954f missen, heißt es

Die Anfrage:'
Seit 2016 existiert in NRW ein Wolfsmanagementplan, der sich auf das Auftauchen einzelner Wölfefokussiert. Schermbeck wurde 2018 als erstes Gebiet in NRW offiziell als Wolfsgebiet ausgewiesen.
Mittlerweile gibt es drei Wolfsgebiete in NRW, jedoch weiterhin nur einen Herdenschutzberater für das gesamte Bundesland, dessen Stelle zudem bis zum 31.12.2020 befristet ist. Im Schermbecker Wolfsgebiet hat die Wölfin GW954f bereits für erhebliche Schäden bei den dortigen Tierhaltern gesorgt. Zwar werden Herdenschutzmaßnahmen von der Landesregierung finanziert, jedoch reichen diese Hilfen nicht aus.
Das Ministerium hat in Absprache mit dem LANUV auf die hohe Schadenfrequenz reagiert, indem es ein „intensiviertes“ Wolfsmonitoring eingeführt hat. In Niedersachsen hat sich diederzeitige Landesregierung bereits in mehreren Fällen dafür entschieden,dass auffällige Wölfe entnommen werden können. Unter auffälligen Wölfen werden Tiere verstanden, „die dreistes Verhalten aufweisen, das zur Gefährdung eines Menschen führen kann. Auch notorisches Verhalten (z.B. wenn ein Wolf sich selbst durch Präventionsmaßnahmen nicht vergrämen lässt), das zu Akzeptanzverlust führen kann und damit der gesamten Wolfspopulation schadet, wird darunter verstanden. Ein auffälliges Verhalten bedeutet fast immer, dass unerwünschtes Verhalten wiederholt und teilweise auch mit steigender Intensität gezeigt wird.“ Folgt man dem Urteil des OVG Lüneburg in einem dort ähnlich gelagerten Fall wie in Schermbeck, wäre eine letale Entnahme der Wölfin GW954f in Schermbeck bereits heute rechtlich möglich,
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Landesregierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Worin liegt der Unterschied zwischen einem normalen und einem intensivierten Wolfsmonitoring?.
2. Inwieweit müsste der aktuelle Wolfsmanagementplan mit der Fokussierung auf einzelne Wölfe überarbeitet werden, um denRudelbildungender Wölfegerecht zu werden?
3. Sind weitere Herdenschutzberater bei der Landwirtschaftskammer geplant, um den zukünftig steigenden Beratungsbedarf der Tierhalter zu decken?
4. Wie auffällig oder auch dreist muss die Wölfin GW954f noch werden, bis sich das Ministerium zur Entnahme entscheidet?
5. Welche Alternativen gibt es, um eine Entnahme zu verhindern und dabei gleichzeitig künftige gravierende Schäden an der örtlichen Tierpopulation weitest möglich zu stoppen?

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