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Besuchsverbot an allen Kliniken im Kreis Recklinghausen

13.10.2020 Dorsten (geg/pd). Grundsätzlich sind Besuche bei stationären Patienten ab sofort nicht mehr zulässig. Die Kliniken im Kreis Recklinghausen und somit auch in Dorsten reagieren auf steigende Infektionszahlen.

 

Ausnahmen von dieser Regelung können in folgenden Fällen gemacht werden:

- Patienten mit einem stationären Aufenthalt ab länger als 5 Tagen können maximal einen Besucher alle 5 Tage für höchstens 30 Minuten empfangen.
- Patienten, die intensivmedizinisch behandelt werden, können maximal einen Besucher an jedem zweiten Tag für höchstens 30 Minuten empfangen.
- Stationär behandelte Kinder können einmal täglich Besuch durch ihre Eltern erhalten.
- Sterbende Patienten können uneingeschränkt besucht werden.
- Patienten, die unter Betreuung stehen, können für die erforderliche Klärung von rechtlichen und medizinischen Fragen Besuch empfangen.
- Patienten können Besuch erhalten zur Mitteilung schwieriger Diagnosen.
- Werdende Väter können während der Geburt ihres Kindes anwesend sein und auch in den Folgetagen die Mutter und ihr Neugeborenes besuchen.

 Beim Aufenthalt im Krankenhaus müssen alle Besucher einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen (wichtig: Alle Masken mit Ventil sind für Besucher der KKRN-Krankenhäuser nicht zulässig). Das Betreten des Krankenhauses durch Besucher, die Symptome aufweisen, welche auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, ist zu untersagen.

Weiterhin gilt innerhalb der KKRN GmbH, dass ein Besucher vom Patienten vorab benannt werden muss – im Ausnahmefall darf ein zweiter Besucher als Vertretung benannt werden.

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