ANZEIGE
Preisreduzierung! - Ansprechende Eigentumswohnung mit Balkon von Gahlen

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Begleitete Tanzania Gruppenreise ab / bis Schermbeck

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Die neue Website päsentiert sich im neuen frischen Look

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Immobilien -  Center der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe

Weiterlesen ...


Leserbrief: Keine Dienstaufsichtsbeschwerde für Lehrerin

14.8.2020 Schermbeck. Leserbrief von Thomas Heiske zu einem Artikel in anderen Medien am 13.8. zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Jessica Steigerwald


In der Causa Steigerwald über den Artikel „Keine Dienstaufsichtsbeschwerde für Lehrerin“ mit der Unterzeile „Bezirksregierung und Schulamt schützen die Meinungsfreiheit von Lehrern“ war ich zutiefst erschüttert, denn durch einen solchen wahrheitsfremden Artikel werden sämtliche Bedenken gegen die Arbeit der Presse, die Unabhängigkeit der Presseorgane und die journalistische Sorgfaltspflicht bestätigt.
Tatsächlich heißt es in einer Stellungnahme des Schulamtes für den Kreis Wesel vom 20.07.2020 an den Unterzeichner im letzten Absatz: „Ungeachtet dessen wurde Frau Steigerwald aufgefordert, ihre Pflicht zur unparteiischen Amtsausführung sowie ihre Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung bei politischer Betätigung gem. § 33 BeamtStG zu beachten“.

Eine schallendere Ohrfeige für eine Schulleiterin kann es nach hiesiger Auffassung überhaupt nicht geben, wenn man von der Einleitung disziplinar- bzw. beamtenrechtlicher Maßnahmen absieht.

Der Verfasser der entsprechenden Zeilen, der bekannt dafür ist, sich subtiler Weise in die Belange der Schermbecker Politik einmischen zu wollen, versucht die Schulleiterin „besser wegkommen zu lassen“ als die Schulaufsicht (nach dem Motto: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“) tatsächlich intendiert hat.

Es stellt sich die Frage, wann sich die hiesige Schulverwaltung der Verantwortung stellt, die Schulleiterin zu schützen, denn diese hat gegenüber den Gemeinderatsmitgliedern schriftlich erklärt, bei ihr sei der Zeitpunkt gekommen, an dem „ihre Kräfte aufgebraucht sind“.
Ist es da nicht naheliegend, darüber nachzudenken, ob es für die Schulleiterin aufgrund des kritischen Zustandes besser wäre, zukünftig an anderer Stelle eingesetzt zu werden?

Thomas Heiske

 

Hinweis:
Leserbriefe sind persönliche Meinungen und geben nicht die Meinung unserer Redaktion wieder

Free Joomla! template by Age Themes

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.