Kein Grund für Dienstaufsichtsbeschwerde

13.8.2020 Schermbeck (pd). Die Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleiterin, Frau Steigerwald, hat Folgendes ergeben, teilt die Schulaufsichstbehörde mit:


Auch Beamtinnen und Beamte können sich uneingeschränkt auf die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit berufen. Dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung kommt dabei ein hoher Stellenwert zu.
Für Beamtinnen und Beamte besteht dabei jedoch ein Mäßigungsgebot. Das Gebot verpflichtet Beamtinnen und Beamte, bei politischer Betätigung innerhalb und außerhalb des Dienstes diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben. Es steht in engem Zusammenhang mit ihrer Neutralitätspflicht, bedeutet jedoch kein generelles Verbot politischer Betätigung außerhalb der Amtsführung.
Die Meinungsäußerung von Frau Steigerwald wird nach gemeinsamer Prüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf und das Schulamt für den Kreis Wesel noch nicht als Verstoß gegen das Mäßigungsgebot angesehen. Mit dem Aufruf und der direkten Aufforderung zur Teilnahme am Ratsbürgerentscheid sind keine Partei ergreifenden Aussagen getroffen worden.
Frau Steigerwald hat zwar durch das Bekanntgeben ihrer dienstlichen Stellung versucht, ihren Argumenten mehr Gewicht zu verleihen. Sie hat aber ihren Standpunkt in sachlicher Weise vertreten. Schließlich hat sie die Bürgerinnen und Bürger auch aufgerufen, sich selbst ein Bild über die Alternativen zu machen und so abzustimmen, wie sie es verantworten können.

Gründe für eine Weiterverfolgung der Angelegenheit bestehen daher nicht.

 

Für den Aufreger und die Beschwerde sorgte folgende Pressemitteilung der Schulleiterin
https://www.schermbeck-grenzenlos.de/home/aktuelles/schulleiterin-jessica-steiergwald-ruft-zur-abstimmung-auf

Foto:Homepage Grundschule