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Nachweis von zwei Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck

15.4.2020 Schermbeck. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt den Nachweis von zwei Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck.

Am 11. April 2020 gegen 7.30 Uhr gelang es einem Anwohner in Hünxe (Kreis Wesel), Videoaufnahmen von zwei Wölfen zu machen. Die Aufnahmen wurden durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) geprüft (https://www.dbb-wolf.de/). Die Wölfe bedrängten gemeinsam einen Rothirsch. Dieser setzte sich erfolgreich zur Wehr und konnte anschließend leicht verletzt die Flucht ergreifen.

Die Identität der beiden Wölfe ist nicht bekannt. Vermutlich handelt es sich bei einem Wolf um die im Wolfsgebiet Schermbeck territoriale Wölfin GW954f. Ein zweites Individuum ist aus dem Wolfsgebiet bislang nicht genetisch nachgewiesen worden. Zu Alter und Geschlecht können keine Angaben gemacht werden.

Es handelt sich um einen ersten Hinweis auf ein mögliches Wolfspaar im Wolfsgebiet Schermbeck. Wölfe leben in festen Paaren, die in der Regel lebenslang bestehen. Nach bundesweit vereinbartem Monitoringstandard ist von einem Paar auszugehen, wenn zwei geschlechtsreife Wölfe (Rüde und Fähe) über mindestens vier Wochen gemeinsam in einem Territorium nachgewiesen werden.

In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Weitere entschädigungsfähige Kosten sind beispielsweise angefallene Tierarztkosten oder Schäden an der Zäunung. Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf

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