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Gahlener Umweltschutzverein: Rolle von Nottenkämper im Ölpelletsskandal

9.10.2024 Gahlen. Pressemitteilung des Gahlener Umweltschutzvereines:

Nachdem am 29.6.2024 in der NRZ ein Artikel zum wahrscheinlich letzten Strafurteil im Ölpelletsverfahren erschien und darin auch Aussagen vom Vorsitzenden Richter aus der mündlichen Urteilsbegründung zur Rolle und Verantwortung der Firma Nottenkämper wiedergegeben wurden, meinte die Geschäftsführung der Firma noch einmal medienwirksam gegensteuern zu müssen.
In der NRZ erschien deshalb am 12.8.2024 ein weiteres Interview. Dabei wiederholte man - wie schon in der Vergangenheit - die gleiche Leier, dass man selbst Geschädigte in der Geschichte gewesen wäre, man getäuscht und hintergangen worden sei. Frau Nottenkämper antwortete auf die Frage der NRZ („Bei einer Urteilsbegründung hat der … Richter gesagt, „dass es schwer zu glauben sei, dass alles ohne Wissen der Firma Nottenkämper erfolgt sein soll. Wie beurteilen Sie diese Aussage?“):
„Das wurde leider sehr verkürzt wiedergegeben. Gemeint waren damit unsere ehemaligen Angestellten, die zu unserem Nachteil zusammengewirkt hatten. Was der Richter und der Staatsanwalt danach gesagt haben, war bedauerlicherweise nicht mehr zu lesen. Es wurde klar gesagt, dass niemand aus unserer Geschäftsführung damit etwas zu tun hatte.“
Wir haben uns schon gefragt, wie Frau Nottenkämper die Urteilsbegründung mitbekommen haben will, wenn Sie - anders als Vertreter des Gahlener Umweltschutzvereins - nicht bei der Urteilsbegründung selber dabei war. Wir haben uns auch gefragt, was Frau Nottenkämper damit meinte, dass der Richter und der Staatsanwalt „danach“ - also nach der Urteilsbegründung - noch etwas gesagt hätten. Es ist dem deutschen Strafrechtssystem fremd, dass nach einer Urteilsbegründung noch Einzelstatements vom Richter und der Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
Da Frau Nottenkämper aber der Ansicht ist, dass die Aussage verkürzt wiedergegeben worden sei, erlauben wir uns aus dem schriftlichen Urteil, welches nun vorliegt, zu zitieren (III.3. am Ende - Seite 36):
„Aufgrund der immensen Zahl von täglichen LKW-Ladungen, die an der Grube angeliefert und deponiert wurden, sowie des Umstandes, dass das Material u.a. von LKWs der Firma Nottenkämper beim RZB abgeholt wurden, ist davon auszugehen, dass jemand in der Geschäftsleitung der Firma Nottenkämper ebenfalls in die illegale Deponierung der gefährlichen Ölpellets in der Tongrube eingeweiht war.“
Trotz dieser klaren Feststellung eines Gerichts sahen weder die Staatsanwaltschaft Bochum noch der Kreis Wesel bzw. die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichts- und Kontrollbehörden einen Anlass, gegen die Geschäftsleitung von Nottenkämper richtig zu ermitteln bzw. an der Zuverlässigkeit des Betreibers zu zweifeln.
Komisch!

Dr. Stefan Steinkühler Matthias Rittmann
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender

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