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Steuertipp von Sandra Klabun VLH Schermbeck: Steuererklärung 2023- Zeit bis 2. September 2024
31.8.2024 Schermbeck. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben für die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung 2023 Zeit bis zum 2. September 2024.
Während der Corona-Krise wurden die Abgabefristen für die Steuererklärungen verlängert. Zwar geht es seitdem von Jahr zu Jahr wieder in Monatsschritten zurück zum eigentlichen Stichtag 31. Juli, aber für die Einkommensteuererklärung 2023 bleibt noch etwas mehr Zeit. Offiziell endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 am 31. August 2024. Da es sich dabei aber um einen Samstag handelt, muss die Steuererklärung erst spätestens am Montag, den 2. September beim Finanzamt eingehen.
Mehr Zeit mit Hilfe vom Profi
Wer seine Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater beziehungsweise eine Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2023 noch länger Zeit – und zwar bis zum 2. Juni 2025 (offiziell bis 31. Mai 2025, aber das ist wiederum ein Samstag).
Gut zu wissen: Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, bei denen die Steuererklärung für 2022 noch aussteht, erhalten bei professioneller Beratung für die Steuererklärung 2022 einen Aufschub bis 31. Juli 2024.
Hinweis: Die genannten Fristen gelten für sogenannte Pflichtveranlagungen. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann eine freiwillige Erklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.