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BUND NRW klagt gegen die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wölfin GW954f, genannt „Gloria“

21.12.2023 Wolfsgebiet Schermbeck (pd).  BUND klagt gegen Wolfsabschuss - Flächendeckender Herdenschutz statt „Bauernopfer“
• Allgemeinverfügung des Kreises Wesel fehlerhaft
• Abschuss von Wölfen ist nicht nachhaltig
• Ursache für Konflikte ist allein ungenügender Herdenschutz
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BUND NRW) hat heute Klage gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel, die dem Abschuss der Wölfin GW954f –besser bekannt als „Gloria“ – dienen soll, beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegt. Damit soll der ab heute ermöglichte Abschuss der Wölfin mit sofortiger Wirkung gestoppt werden.
Aus Sicht des BUND ist die Verfügung des Kreises in mehreren Punkten fehlerhaft. Neben der mit Verfahrensfehlern behafteten ungenügenden Beteiligung der gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände sei die Alternativenprüfung sowie der zeitlich-räumliche Zusammenhang zwischen Schadensereignissen und der Verfügung in ungenügender Weise begründet. Ferner sei u.a. nicht beachtet worden, dass es sich bei der Wölfin um das einzige reproduzierende Tier in der betreffenden Region Nordrhein-Westfalens handelt und insofern der geplante Abschuss populationsgefährdend wäre.
Holger Sticht, Vorsitzender des BUND NRW: „Im Kreis Wesel werden bis heute durch fehlenden oder fehlerhaften Herdenschutz Wölfe geradezu dazu eingeladen, Nutztiere zu jagen. Solange sich Tierhalter*innen weiterhin weigern, den notwendigen und öffentlich geförderten Herdenschutz, zu welchem beispielsweise auch unzweifelhaft Herdenschutzhunde zählen, in Anspruch zu nehmen, wird es weiterhin von Wölfen oder anderen Beutegreifern verursachte Nutztierrisse geben. Wer die Wölfin jetzt einer lautstarken Minderheit als „Bauernopfer“ präsentieren will, verstößt nicht nur gegen Artenschutzrecht, sondern verweigert sich auch allen nachhaltigen Konfliktlösungen für eine Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung.“
Angelika Eckel, BUND Kreisgruppe Wesel ergänzt: „Die bundesweit anerkannten Expertinnen Gesa Kluth und Ilka Reinhardt des Büro Lupus halten den Abschuss eines Wolfes für nicht zielführend
1. Zwar mag in der Folge des Abschusses für einige Wochen die Risstätigkeit nachlassen, aber der nächste Wolf wird schlecht oder gar nicht geschützte Huftiere ebenfalls als leichte Beute entdecken. Vorrang hat daher die Umsetzung eines flächendeckenden, wolfsabweisenden Herdenschutzes nach aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen.“

1:4Springer Verlag: „Evidenzbasiertes Wildtiermanagement“, Kapitel 9; https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-65745-4

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