GRÜNE Kreistagsfraktion: Gastronomie braucht Planungssicherheit bei Mehrwertsteuer
27.9.2023 Wesel (pd). Seit der Corona-Krise gilt in der Gastronomie der vergünstigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen. Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise, der Inflation und des Ukraine-Kriegs wurde diese Regelung als bürokratiearmes Kriseninstrument aufrechterhalten, soll aber zum Ende des Jahres auslaufen. Die Situation der Gastronomiebetriebe zeigt jedoch: Die Krise ist nicht vorbei. Die GRÜNE Kreistagsfraktion spricht sich daher für eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung aus. Eine Wiederanhebung des Steuersatzes halten die GRÜNEN zum jetzigen Zeitpunkt sowohl aus sozialen als auch wirtschaftlichen Gründen für verfrüht.
„Die Gastronomen müssen Planungssicherheit erhalten. Finanzielle Klarheit ist notwendig, um Entscheidungen für das kommende Jahr treffen zu können,“ so Fraktionsvorsitzender Hubert Kück. „Dies gehe nur, wenn sicher ist, mit welchem Steuersatz zu kalkulieren ist, um weitere Schritte wie zum Beispiel eine Vier-Tage-Woche für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Planung aufzunehmen“. Kück fordert eine einfache und intelligente Entscheidung von der Bundesregierung. Ein einheitlicher Steuersatz ist für beide Seiten fair - für die Gastronomie und die Verbraucher. „Wir wollen die Gastronomie stärken. Deshalb ist der Kreis Wesel seit Jahren aktives Mitglied bei NiederrheinTourismus. Die Gastronomie ist ein relevanter Wirtschaftszweig, vielfach eine touristische Attraktion und Visitenkarte kreisweit.“
Wir wollen die Gastronomie im Kreis stärken
Allerdings bedarf es aus Kücks Sicht einer grundlegenden Reform des Mehrwertsteuersystems. Die Regelungen seien in ihrer jetzigen Form zu kompliziert, in sich nicht schlüssig und entsprechen nicht der gesellschaftlichen Realität: “Bin ich unterwegs und trinke einen Coffee-To-Go, zahle ich eine 19% Mehrwertsteuer. trinke ich eine Latte Macchiato-To-Go, dann sind es nur 7%. Denn da der Milchanteil größer als 75% ist, gilt es als Milchmischgetränk und wird somit steuerlich begünstigt. Wenn ich meinen Latte Macchiato aber mit Hafer- oder Sojamilch trinken möchte, dann sind wieder 19% fällig, denn Kuhmilch gilt als Grundnahrungsmittel und Hafermilch eben nicht. Wenn ich den Latte Macchiato im Café sitzend trinke – egal welche Milch nun drin ist – zahle ich wieder die vollen 19%.“ Oder um ein zweites Beispiel zu nennen: „Wer Babynahrungsmittel kauft, zahlt darauf die vollen 19%. Wer allerdings Hunde- oder Katzennahrung kauft, zahlt nur 7%. Tiernahrung gilt in diesem Fall als Grundnahrungsmittel, Babynahrung allerdings nicht.“
Im Zuge einer grundsätzlichen Überarbeitung der Mehrwertsteuer könne man sich durchaus am skandinavischen Modell orientieren, welches eine höhere Besteuerung von Luxusgütern und Genussmitteln wie Alkohol vorsieht. Damit könne man eine Lücke, die durch steuerbegünstigte Produkte entsteht, wieder schließen. Kück betont die Erwartungshaltung an die Politik, dass Entscheidungen – auch im Steuerrecht – für die Bürgerinnen und Bürger stets verständlich und nachvollziehbar sein müssen.