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Die Kommunale Wärmeplanung steht in Raesfeld in den Startlöchern

19.9.2023 Raesfeld (pd). Schon ein paar Tage nachdem der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz beschlossen und noch bevor das Gesetz Ende November den Bundesrat passiert, hat der Rat der Gemeinde Raesfeld die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet einstimmig beschlossen.

„Wir haben in den letzten Tagen den Förderbescheid vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über rund 104.000 Euro und damit 90 % der damit verbunden Kosten in Höhe von rund 114.000 Euro erhalten“, freut sich Bürgermeister Martin Tesing.

Vorausschauend auf die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung für die Energiewende hatte die Gemeinde Raesfeld bereits im März den Antrag gestellt. „Sie wird künftig Dreh- und Angelpunkt für die Bestandsbauten sein“, so Daniel Knufmann zuständiger Ansprechpartner im Rathaus.

Ein Drittel der Energie, die in Raesfeld verbraucht wird, wird in den Häusern und Wohnungen benötigt. Vor allem für Heizungen aber auch für Warmwasser. Das neue Gesetz soll schrittweise für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich sorgen. Es zielt darauf ab, durch den Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz fordert die Bundesregierung alle Städte und Gemeinde vereinfacht gesagt auf, Pläne für die zukünftige Energieversorgung aufzustellen.

„Am Ende des Tages müssen wir in der Lage sein unseren Bürgerinnen und Bürgern möglichst schnell mitzuteilen, wie wir hier in der Gemeinde künftig die klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen wollen, damit sie die richtige Investitionsentscheidung für den Austausch ihrer Öl- oder Gasheizung treffen können. Im Moment führt diese Frage zu Recht zu großer Unsicherheit bei den Betroffenen“, so Martin Tesing.

Wegen der Dringlichkeit hat der Rat der Gemeinde jetzt einstimmig die Durchführung der Maßnahme beschlossen, die nur in enger Abstimmung mit den Energieversorgungsträgern erfolgen kann. Sie muss, so eine Bedingung des Förderbescheides, bereits zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

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