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Hundebestandsaufnahme: Hundehalter sollten sich schnell melden

25.8.2023 Schermbeck (pd). Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Schermbeck eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 73,20 € für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Gemeinde Schermbeck nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen.

Dazu werden alle Haushalte in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr und samstags in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde Schermbeck ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 500 € geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens bei der Gemeindeverwaltung Schermbeck, Frau Hiziroglu, Tel. 02853/910-226 anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen. 

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