Dringlichkeitsantrag der Grünenfraktion für die nächste Ratssitzung

20.9.2022 Schermbeck (pd). Für die Ratssitzung am 28.9.2022 beantragt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen die Erweiterung der Tagesordnung um den folgenden Dringlichkeitsantrag zur aktuellen Haushaltssituation der Gemeinde Schermbeck:

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Schermbeck macht für alle freiwilligen Leistungen, die beschlossen wurden und im Haushalt eingestellt sind, aber noch nicht begonnen wurden bzw. beauftragt sind, von seinem Rückholrecht Gebrauch.

Begründung:
1.
Die derzeitige finanzielle Situation der Gemeinde erfordert eine Überprüfung aller freiwilligen Leistungen, die noch nicht begonnen wurden bzw. beauftragt sind, da aufgrund der verschiedensten Faktoren der zwingend erforderliche Haushaltsausgleich im Jahr 2023 nicht ohne ganz erhebliche Erhöhungen der Grundsteuer B erreicht werden kann.
Zu den Faktoren gehören u.a.:
• verringerte Schlüsselzuweisungen,
• eine erhöhte Kreisumlage,
• eine erhöhte Jugendamtsumlage,
• vermehrte Energiekosten sowie
• eine allzu großzügige Ausgabenpolitik in den vergangenen Jahren
Gerade jetzt, da sowohl die steigenden Energiekosten - und hier meinen wir insbesondere die Heizkosten im kommenden Winter - als auch die steigende Inflation eine erhebliche Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger darstellen, kann die anstehende Steuererhöhung, die über den Umweg der Nebenkostenabrechnung auch von jedem Mieter und jeder Mieterin bezahlt werden muss, eine kaum mehr zu tragende Belastung sein und sollte daher so gering wie möglich gehalten werden. Es ist daher unserer Ansicht nach dringend erforderlich, alle freiwilligen Leistungen, die noch nicht begonnen bzw. beauftragt worden sind, die aber bereits im Haushalt eingestellt wurden, auf den Prüfstand zu stellen. Stellvertretend seien hier die Kanuanlegestelle und der Ehrenamtstag in 2023 genannt.
2.
Zur Klarstellung: Dass eine Verschiebung der Haushaltseinbringung in der derzeitigen Situation sachlich gerechtfertigt und nachvollziehbar ist, wird nicht angezweifelt.
Eine Erweiterung der Tagesordnung ist gemäß § 11 Abs. 2 GO zulässig, wenn eine Angelegenheit keinen Aufschub duldet oder von äußerster Dringlichkeit ist (§ 48 GO).
In der Sache duldet eine Angelegenheit dann keinen Aufschub, wenn mit ihrer Beratung und Entscheidung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Geschäftsordnung zur Ladungsfrist nicht bis zur nächsten Ratssitzung zugewartet werden kann, ohne dass nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile eintreten würden.
Die Dringlichkeit dieser Entscheidung ergibt sich zum einen aus der späten Mitteilung über diesen Vorgang (Verschiebung der Einbringung). Erst im interfraktionellen Gespräch am 15.09.2022 wurden die Fraktionen inhaltlich darüber informiert, dass die sonst in der vorletzten Sitzung des Rates übliche Haushaltseinbringung wegen der noch unübersichtlichen finanziellen Situation des Gemeindehaushalts und der daraus resultierenden Unklarheit über die zu beschließende Höhe der Grundsteuer B verschoben werden muss.
Eine politische Mitwirkung in Form dieses Antrags war vorher und damit innerhalb der vorgegebenen 15-Tagesfrist (§ 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung) aufgrund der mangelnden Information somit nicht möglich.
Wir gehen davon aus, dass alle Fraktionen gewillt sind, die finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten. Die einzig mögliche Maßnahme ist die Streichung freiwilliger Leistungen. Dies hätte aber in jedem Fall die Bearbeitung und erneute Aufstellung des Haushalts zur Folge, wenn dieser ohne Rückholung und nochmalige Befassung mit den getroffenen Beschlüssen über freiwillige Leistungen eingebracht wird.
Den dabei entstehenden Arbeitsaufwand für die nochmalige Bearbeitung und die damit verbundene Verzögerung für Beratung und Verabschiedung ist als nicht wieder rückgängig zu machender Nachteil zu werten.